Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für jegliche Erbringung von Lieferungen und Leistungen gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen der Lohoff Unternehmensgruppe (im Folgenden "LOHOFF" genannt) und ihrem jeweiligen Kunden. Sie finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt widersprochen. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LOHOFF ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für bestimmte einzelne Leistungsarten durch "Besondere Geschäftsbedingungen" ergänzt werden. Besondere Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt, wenn eine der darin geregelten Leistungen Vertragsgegenstand werden soll; abweichende Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote von LOHOFF sind grundsätzlich unverbindlich und enthalten lediglich eine Aufforderung an den Kunden, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

2.2. Ein Vertrag kommt - unter Geltung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen - erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von LOHOFF zustande.

2.3. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.

2.4. LOHOFF behält sich vor, in begründeten Einzelfällen die Übernahme von Aufträgen von besonderen Auflagen abhängig zu machen.

2.5. Konzernregelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In dieser Vereinbarung sind alle Töchter (Töchter, Gesellschaftsform, Gesellschaftsanteile) namentlich aufzuführen.

3. Vertragsgegenstand und -durchführung

3.1. Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen.

3.2. Die Leistungen von LOHOFF unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Den Vertragsparteien ist daran gelegen, dass künftige Gegebenheiten, insbesondere auch Anpassungen an neuere technische Standards, berücksichtigt werden. LOHOFF behält sich daher vor, Änderungen oder Verbesserungen der Leistungen vorzunehmen.

3.3. LOHOFF ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen der Tätigkeit von Unterauftragnehmern zu bedienen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt sicher, dass LOHOFF alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorliegen.

4.2. Soweit für die Erbringung der Leistungen Einsätze vor Ort erforderlich sind, wird der Kunde LOHOFF die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen einräumen. Der Kunde wird LOHOFF während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen auf seine Kosten zur Verfügung stellen.

4.3. Soweit für einzelne Leistungen von LOHOFF besondere Voraussetzungen zu beachten sind, wird der Kunde hierauf hingewiesen. Die jeweils gültigen Unterlagen und Informationen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.

4.4. Erstreckt sich die Vertragsdurchführung über einen längeren Zeitraum sind die Vertragsparteien verpflichtet, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen. Die von dem benannten Ansprechpartner der jeweils anderen Vertragspartei gegenüber gemachten Auskünfte sind verbindlich.

4.5. Weitere Mitwirkungspflichten können vertraglich vereinbart werden.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.

4.7. Erbringt der Kunde die erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht in der vereinbarten Weise, so gehen die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehraufwand) zu seinen Lasten.

5. Termine, Fristen, Leistungserbringung

5.1. Leistungstermine und Fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

5.2. Ort und Zeitpunkt der Lieferung von Produkten sowie der Erbringung von Leistungen werden einvernehmlich festgelegt.

6. Arbeitsergebnis, Abnahme

6.1. Der Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die von LOHOFF erbrachten Leistungen im Wesentlichen den vertraglich vorgesehenen Anforderungen entsprechen.

6.2. Für den Fall, dass es sich bei der vertraglich vereinbarten Leistung um eine Werksleistung handelt, hat er sodann unverzüglich die Abnahme zu erklären.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, LOHOFF unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Prüfung Abweichungen von den vertraglich festgelegten Vereinbarungen bekannt werden. Während der Prüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen der Leistung von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen können in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mangel festgehalten werden.

7. Lieferung von Unterlagen, Gefahrtragung

7.1. Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten zwischen LOHOFF und dem Kunden erfolgt grundsätzlich auf Kosten des jeweiligen Versenders.

7.2. LOHOFF kann nach vorheriger Ankündigung den Kunden an ihren Versand- und Übermittlungskosten beteiligen.

7.3. Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zu LOHOFF erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt nicht für Schäden, die auf ein Verschulden von LOHOFF zurückzuführen sind.

7.4. Bei einer berechtigten Rücksendung von Lieferungen wegen Mängelansprüchen werden die Kosten der Versendung durch LOHOFF übernommen.

8. Gewährleistung

8.1. LOHOFF erbringt in der Regel genau spezifizierte Dienstleistungen. Für diese sowie für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen. Soweit jedoch bei Kauf-, Werk- oder anderen Vertragsarten eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht, gilt das im Folgenden Geregelte.

8.2. Offen erkennbare Mängel sind LOHOFF zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte unverzüglich nach Ablieferung, Überlassung oder Abnahme, verdeckte und innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

8.3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern ein Mangel auf dem unsachgemäßen Betrieb, insbesondere eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Hard- oder Software oder einer nicht von LOHOFF freigegebenen Änderung bzw. Umarbeitung der überlassenen Hard- bzw. Software beruht.

9. Haftung

9.1. Eine Haftung von LOHOFF, ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

9.2. Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.

9.3. Haftet LOHOFF gem. Ziff. 9.1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen LOHOFF bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesen Fällen pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro, insgesamt höchstens jedoch auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr beschränkt.

9.4. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

9.5. LOHOFF haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

9.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.

10. Höhere Gewalt

10.1. LOHOFF ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

10.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom LOHOFF nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Strom-ausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

10.3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

11. Vergütung und Zahlungsbedingungen

11.1. Für die von LOHOFF erbrachten Leistungen werden die der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Preisliste entsprechenden Preise berechnet. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11.2. LOHOFF behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 8 Wochen zu ändern. Der Kunde kann den der Preiserhöhung zugrunde liegenden Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt die geänderte Vergütung spätestens mit der darauf folgenden Inanspruchnahme der der Preiserhöhung zugrunde liegenden Leistung als genehmigt.

11.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zahlungseingang. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Tag des Eingangs der Tag, an dem LOHOFF über den Betrag verfügen kann.

11.4. Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht beanstandete Rechnungen als genehmigt.

11.5. Ab Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.

11.6. Gerät der Kunde mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, ist LOHOFF nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es LOHOFF frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

11.7. Zur Aufrechnung ist der Kunde ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

12. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte

12.1. LOHOFF steht dafür ein, dass die vertraglichen Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, die ihre vertragliche Nutzung einschränken oder ausschließen.

12.2. Der Kunde wird LOHOFF unverzüglich benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. LOHOFF wird diese Ansprüche abwehren, hilfsweise den Kunden von Ansprüchen Dritter freistellen. LOHOFF ersetzt dem Kunden alle Schadensersatzbeträge und Kosten, die ihm im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

12.3. Der Kunde ist nur berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages überlassenen Programme, Auswertungen, Beschreibungen, Formulare, Lehrmaterialien, Systeme, Programmschnittstellen, Datenbanken und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei LOHOFF.

12.4. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

12.5. LOHOFF behält sich ihre Urheberrechte an von ihr im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen oder Lieferungen ausdrücklich vor. Entsteht durch die Leistungen von LOHOFF ein Urheberrecht, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes. Der Kunde ist zur Unterlizenzierung und zur Weiterübertragung nicht berechtigt.

12.6. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige Schutzrechte von LOHOFF zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er innerhalb seines Verantwortungsbereiches sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.

13. Vertraulichkeit

13.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen

  • nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
  • dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
  • dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.

13.2. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

13.3. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheimzuhaltende Unterlage verlorengegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

14. Datenschutz

14.1. LOHOFF stellt sicher, dass die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet werden, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

14.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt LOHOFF selbst oder durch den Kunden personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes LOHOFF von Ansprüchen Dritter frei.

14.3. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und LOHOFF wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

14.4. Eine Weitergabe, kommerzielle Nutzung oder sonstige Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass

  • dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist und entsprechende schriftliche Vertragsvereinbarungen bestehen.
  • Dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
  • Oder unser Vertragspartner zuvor eingewilligt hat.
  • Von dieser Regelung sind Datentransfers innerhalb der LOHOFF Unternehmensgruppe (z.B. ChronosTreuhand GmbH) ausgenommen.

Eine kommerzielle Nutzung von personenbezogenen Daten ist außerhalb der vereinbarten Auftragsdatenverarbeitung generell ausgeschlossen.

15. Eigentumsvorbehalt

15.1. Das Eigentum an veräußerten Sachen bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen von LOHOFF aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Die Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder andere Verfügung über die veräußerte Sache durch den Kunden ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

15.2.Der Vertragspartner ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen pfleglich zu behandeln.

15.3. Über Beschädigungen, Pfändungen oder sonstige Eingriffe in die im Eigentum von LOHOFF stehenden Sachen, hat der Vertragspartner LOHOFF unverzüglich schriftlich zu informieren. Im Falle der Pfändung einer im Eigentum von LOHOFF stehenden Sache hat der Vertragspartner sämtliche Kosten der Wiederbeschaffung einschließlich der Rechtsverfolgungskosten zu tragen, soweit diese bei dem Dritten nicht beigetrieben werden können.

16. Beendigung des Vertrages

16.1. Ist keine Laufzeit vereinbart, wird das Vertragsverhältnis für 12 Monate geschlossen.

16.2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Vertrag bei einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 24 Monaten jeweils um 12 Monate, bei einer vereinbarten Laufzeit von mindestens 24 Monaten jeweils um 24 Monate.

16.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

16.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger maßgeblich.

17. Änderungsvorbehalt

17.1. LOHOFF ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern.

17.2. Änderungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.

18.2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

18.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LOHOFF. § 354 a HGB bleibt unberührt.

18.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung verhandeln.

18.5. Änderungen, Zusätze und Ergänzungen der zum Vertrag gehörenden Bedingungen gelten nur, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Angestellte oder sonstige Vertreter von LOHOFF sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu den vertraglichen Bedingungen zu treffen.